Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Der Karteireiter FHR wird nur bei den Schülern angezeigt, die das Abitur anstreben, aber schon die Bedingungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen.
Der schulische Teil und der berufspraktische Teil sind zu unterscheiden. Eine erfolgreiche Berechnung der schulischen Voraussetzungen bescheinigt noch nicht die vollständige Fachhochschulreife. Einzelheiten erläutert das Merkblatt des Schulministeriums.

Quelle: FHR – ursprüngliches Wiki